Darlehen von der Gesellschaft an Gesellschafter
Ein häufiges Thema in mittelständischen Unternehmen mit GmbH-Struktur ist das Darlehen von der Gesellschaft an einen Gesellschafter. Was auf den ersten Blick wie ein unkomplizierter Liquiditätsausgleich erscheint, kann sich bei falscher Handhabung schnell zu einem steuerlichen Risiko entwickeln. In diesem Fachartikel erläutern wir, worauf Gesellschafter und Geschäftsführer achten müssen, um steuerliche Nachteile und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
1. Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Ein Darlehen der GmbH an ihren Gesellschafter stellt eine finanzielle Zuwendung dar, bei der die Gesellschaft einem oder mehreren Gesellschaftern Kapital zur Verfügung stellt – in der Regel gegen Rückzahlungsverpflichtung und Zins. Ein solches Gesellschafterdarlehen kann aus verschiedenen Gründen vergeben werden, z. B. zur privaten Zwischenfinanzierung, für Investitionen oder zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe.
Doch Vorsicht: Derartige Darlehen stehen steuerlich und bilanziell unter besonderer Beobachtung.
2. Steuerliche Einordnung und Risiken
Ein wesentliches Risiko besteht in der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn das Darlehen nicht fremdüblich ausgestaltet ist. Die Finanzverwaltung prüft daher insbesondere folgende Punkte:
Vertragliche Grundlage: Gibt es einen schriftlichen Darlehensvertrag?
Zinsvereinbarung: Entspricht der Zinssatz dem marktüblichen Niveau?
Sicherheiten: Werden – wie bei fremden Dritten – Sicherheiten gestellt?
Rückzahlungsmodalitäten: Ist eine Tilgung plan- und nachvollziehbar geregelt?
Fehlt einer dieser Punkte, kann das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizieren. Dies hätte zur Folge, dass das Darlehen beim Gesellschafter als steuerpflichtige Einnahme behandelt wird, während der Gesellschaft der Betriebsausgabenabzug versagt bleibt.
3. Zivilrechtliche Aspekte
Neben der steuerlichen Komponente sind auch gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Fragestellungen zu beachten. Insbesondere wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich angespannten Lage befindet, kann ein Darlehen an den Gesellschafter als verbotene Auszahlung nach § 30 GmbHG gewertet werden.
Dies kann für Geschäftsführer persönlich haftungsrelevant werden, falls sie ein solches Darlehen auszahlen, obwohl die Kapitalerhaltungsvorschriften verletzt werden.
4. Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Gesellschafterdarlehen
Um steuerlich und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir:
✅ Schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Regelungen zu Höhe, Laufzeit, Zinsen und Rückzahlung
✅ Marktüblicher Zinssatz (ggf. Referenz: EURIBOR + Risikoaufschlag)
✅ Angemessene Sicherheiten (z. B. Bürgschaften, Grundpfandrechte)
✅ Laufende Überwachung der Tilgungspläne
✅ Dokumentation im Gesellschafterbeschluss, sofern mehrere Gesellschafter betroffen sind
5. Fazit: Sorgfalt schützt vor steuerlichen und rechtlichen Fallstricken
Ein Darlehen von der GmbH an den Gesellschafter ist grundsätzlich möglich – doch nur unter strenger Beachtung der fremdüblichen Bedingungen. Andernfalls drohen unangenehme Konsequenzen: Steuernachzahlungen, Strafzinsen und sogar Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.
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