Gewerbesteuerbescheid von Kommunen und die Steuerberatervollmacht
Gewerbesteuerbescheide von Kommunen: Warum Ihre Steuerberatervollmacht entscheidend ist
Immer häufiger erleben Unternehmen in Hamburg und bundesweit eine unangenehme Überraschung: Der Gewerbesteuerbescheid der Kommune wird direkt an das Unternehmen geschickt – ohne Einbindung des Steuerberaters. Was zunächst wie ein Verwaltungsfehler wirkt, hat meist einen einfachen Grund: Die fehlende oder nicht korrekt erfasste Steuerberatervollmacht im elektronischen Verfahren der Kommunen. In diesem Fachartikel erläutern wir, worauf Sie achten müssen, wie Sie Fehler vermeiden – und warum die richtige Vollmacht bares Geld sparen kann.
1. Was ist der Gewerbesteuerbescheid?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben wird. Grundlage für die Festsetzung ist der vom Finanzamt ausgestellte Gewerbesteuermessbescheid, der dann an die zuständige Kommune weitergeleitet wird. Die Kommune erlässt daraufhin den Gewerbesteuerbescheid – oft digital.
Wichtig: Die Kommunen sind formal nicht verpflichtet, diesen Bescheid auch an den Steuerberater zu übermitteln, es sei denn, eine entsprechende Vollmacht liegt vor und wird korrekt anerkannt.
2. Warum erhält der Steuerberater den Gewerbesteuerbescheid oft nicht?
Viele Kommunen setzen auf elektronische Kommunikationssysteme, etwa das Elster-Portal oder eigene Verwaltungsplattformen. Wenn dort die Vollmacht zur Vertretung in kommunalen Steuerangelegenheiten nicht explizit und technisch korrekt hinterlegt ist, erfolgt keine Zustellung an die Steuerkanzlei – selbst wenn die Vollmacht beim Finanzamt vorliegt.
Die Folgen:
- Versäumte Fristen: Widerspruchs- oder Zahlungsfristen können unbemerkt ablaufen.
- Fehlende Prüfung: Der Bescheid wird unter Umständen nicht auf Plausibilität oder Fehler geprüft.
- Liquiditätsrisiken: Ungeprüfte Zahlungen können zu finanziellen Nachteilen führen.
3. Welche Vollmacht wird benötigt?
Entscheidend ist die spezifische Steuerberatervollmacht für kommunale Abgaben, idealerweise im Format der Zentralen Vollmachtsdatenbank (ZVDB) der Bundessteuerberaterkammer. Diese muss nicht nur korrekt ausgefüllt, sondern auch an die jeweilige Kommune übermittelt und dort technisch verarbeitet werden können.
Besonderheiten:
- Manche Kommunen erkennen nur händisch eingereichte Vollmachten an.
- Andere benötigen eine explizite Eintragung im Kommunalportal.
- Es kann nötig sein, die Vollmacht jährlich zu aktualisieren.
Tipp: Ihre Steuerkanzlei kann Sie hier proaktiv unterstützen.
4. So handeln Sie richtig – Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um sicherzustellen, dass Ihr Steuerberater auch künftig Gewerbesteuerbescheide erhält und Fristen im Blick behält, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
✅ Überprüfung der bestehenden Vollmachten: Sind diese vollständig und auf dem aktuellen Stand?
✅ Kommunale Zuständigkeit klären: Welche technischen Systeme nutzt Ihre Kommune?
✅ Proaktive Kommunikation mit der Kommune: Gegebenenfalls direkte Einreichung der Vollmacht durch Ihre Kanzlei.
✅ Zusammenarbeit mit digital versierten Steuerberatern: Digitale Schnittstellenkompetenz ist heute Pflicht.
Fazit: Die richtige Vollmacht spart Zeit, Geld und Nerven
Die zunehmende Digitalisierung in der Verwaltung bringt auch neue Herausforderungen. Ein fehlgeleiteter Gewerbesteuerbescheid kann bares Geld kosten – muss er aber nicht. Mit der passenden Steuerberatervollmacht und einem kompetenten Partner wie EGIDO an Ihrer Seite sind Sie rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite.