A1-Bescheinigung: Die Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Einleitung
Niemand wird gerne doppelt zur Kasse gebeten, schon gar nicht bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen! Eine doppelte Sozialabgabenlast droht aber schnell, wenn Arbeitnehmer oder Selbständige in einem (Erwerbs-)Bezug zu mehr als einem EU-Staat stehen. Um eine Doppelbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen auszuschließen, sollten sich Erwerbstätige und deren Arbeitgeber frühzeitig mit der Thematik „A1-Bescheinigung“ vertraut machen.
Antragstellung und Ausstellung der Bescheinigung
Grundlagen der Antragstellung
Die A1-Bescheinigung regelt verbindlich, welche nationalen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind. Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung für Arbeitnehmer, die vorübergehend in einem anderen EU-Staat tätig sind. Es ist wichtig zu beachten, dass selbst kurzzeitige Dienstreisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung erfordern.
Verpflichtende elektronische Antragstellung ab 2019
Seit 2018 kann die A1-Bescheinigung elektronisch angefordert werden. Ab dem 01.07.2019 ist dieses Verfahren verpflichtend. Alle Arbeitnehmer und Selbständige, die gewöhnlich in mehreren EU-Staaten arbeiten, müssen den Vordruck bei der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ (DVKA) beantragen.
Änderungen bei der Beantragung ab 2020
Seit dem 01.01.2020 gibt es neue Anforderungen bei der Beantragung einer A1-Bescheinigung. Unter anderem wird ein Nachweis über den Antrag vor Aufnahme der Auslandsbeschäftigung verlangt und die Angabe des Beginns und Endes der Entsendung ist obligatorisch.
Änderungen im Verfahren ab 2021
Seit dem 01.01.2021 gelten weitere Änderungen im A1-Bescheinigungsverfahren. Ein Ausdruck der Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich, stattdessen kann sie elektronisch übermittelt werden. Auch für Beschäftigte in mehreren Staaten gilt das elektronische Verfahren.
Regelungen im Rahmen des Brexits
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten spezielle Regelungen für A1-Bescheinigungen, je nachdem ob es sich um Bestandsfälle oder Neufälle handelt.
Rechtswirkung der Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist verbindlich und gilt bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Sie sollte bei Bedarf bereitgehalten werden, um den Sozialversicherungsstatus nachweisen zu können.
Bestimmung des anwendbaren Sozialsystems
Das europäische Gemeinschaftsrecht regelt, wie das anwendbare Sozialsystem für erwerbstätige Personen bestimmt wird. Die A1-Bescheinigung ist erforderlich, wenn von diesem Grundsatz abgewichen wird. Es gibt verschiedene Fallkonstellationen, bei denen die A1-Bescheinigung Anwendung findet, z.B. bei Entsendung von Arbeitnehmern, Selbständigen oder in Mischfällen.
Durch die Kenntnis und Beachtung der A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber potenzielle Risiken vermeiden und sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt entrichtet werden. Mit den fortlaufenden Anpassungen im Verfahren ist es wichtig, stets über die aktuellen Regularien informiert zu sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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