17.04.2026

Überbrückungshilfe Phase 4 und die Neustarthilfe 2022

1. Einleitung

Die Überbrückungshilfe IV wurde verlängert und auch die Neustarthilfe 2022 wurde als zusätzliche Unterstützung entwickelt. Beide Programme bieten nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen, Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften. In diesem Artikel werden die wichtigen Punkte dieser Hilfsprogramme erläutert.

2. Wer kann die Überbrückungshilfe IV beantragen?

Die Überbrückungshilfe IV richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. € im Jahr 2020. Ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzmonat 2019 ist Voraussetzung. Auch Soloselbständige, bestimmte Kapitalgesellschaften, gemeinnützige Institutionen und Unternehmen in bestimmten Branchen sind förderberechtigt.

3. Welche Kosten sind förderfähig?

3.1 Fixkosten

Die Überbrückungshilfe IV deckt Fixkosten wie Mieten, Zinsaufwendungen, Personalkosten, Marketing- und Werbekosten sowie Kosten für Hygienemaßnahmen. Ein Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich gewährt.

3.2 Liste der förderfähigen Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen unter anderem Mieten, Zinsen, Abschreibungen, Leasingraten, Personalaufwendungen, Marketingkosten und Hygienemaßnahmen.

3.3 Kosten im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG

Für Unternehmen in einem drohenden Zahlungsunfähigkeitsverfahren nach dem StaRUG sind auch Anwalts- und Gerichtskosten förderfähig.

4. Wie hoch ist die Förderung?

Die Erstattungssätze richten sich nach dem Umsatzeinbruch im Förderzeitraum. Ein gestaffelter Erstattungssatz wird auf Basis des Vergleichs mit dem Umsatz des Jahres 2019 berechnet.

5. Welche Besonderheiten gibt es?

Verschiedene Branchen wie der Einzelhandel, die Pyrotechnik-, Reise- und Veranstaltungs- sowie Kulturbranche, haben spezifische Sonderregelungen und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten.

6. Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: zuerst auf Grundlage von Schätzungen und dann eine Schlussabrechnung mit den tatsächlichen Werten. Unter bestimmten Bedingungen kann zwischen verschiedenen beihilferechtlichen Regelungen für die Antragstellung gewählt werden.

7. Muss die Überbrückungshilfe versteuert werden?

Die Überbrückungshilfe ist steuerpflichtig, unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer.

8. Was können Sie tun?

Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, sollten Unternehmen aktiv an der Ermittlung der Umsätze und Fixkosten teilnehmen.

9. Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 ist eine Betriebskostenpauschale für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die neben der Überbrückungshilfe IV eine zusätzliche Unterstützung bietet. Es gibt spezifische Bedingungen, Höhen der Förderung und Antragsverfahren für die Neustarthilfe 2022.

Insgesamt bieten die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 wichtige finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbständige in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
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