16.04.2026

Betriebsprüfungen

In diesem Artikel wird detailliert auf Betriebsprüfungen in Steuerkanzleien eingegangen, wobei Aspekte wie wer geprüft wird, Prüfungsanlässe, der Ablauf der Prüfungen, digitale Betriebsprüfungen, Mitwirkungspflichten, Ablaufhemmung, Schlussbesprechungen, verbindliche Zusagen und weitere spezielle Prüfungen wie Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Kassen-Nachschauen erläutert werden.

1. Wer kann geprüft werden?

Grundsätzlich können Steuerpflichtige, die Einkünfte aus verschiedenen Quellen erzielen, Ziel einer Betriebsprüfung werden. Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt oft von der Größe des Unternehmens ab.

1.1 Prüfungsanlässe

Neben den Größenmerkmalen können auch andere Anlässe zur Anordnung einer Betriebsprüfung führen. Dies können Mitteilungen anderer Behörden oder Gerichte, Informationen aus Datenbanken oder auch branchenspezifische Prüfungen sein.

1.2 Abgrenzung zu anderen Prüfungen

Es wird erklärt, wie sich Betriebsprüfungen von anderen Prüfungsarten wie Lohnsteuer-Außenprüfungen oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen unterscheiden.

1.3 Wo wird geprüft?

Die Prüfung kann im Betriebsgebäude des Unternehmens, in den Räumen des Steuerberaters oder im Finanzamt stattfinden. Es werden Tipps gegeben, wie sich Unternehmer auf eine Betriebsprüfung vorbereiten können.

1.4 Verhaltensempfehlungen

Empfehlungen werden gegeben, um ein gutes Prüfungsklima zu fördern und den Ablauf der Betriebsprüfung effizienter zu gestalten.

2. Die digitale Betriebsprüfung

Es wird auf die zunehmende Bedeutung von EDV-gestützten Betriebsprüfungen eingegangen und erläutert, welche Formen des Datenzugriffs dabei möglich sind.

3. Mitwirkungspflichten

In diesem Abschnitt werden die umfangreichen Mitwirkungspflichten von geprüften Unternehmern erläutert, einschließlich Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

4. Ablaufhemmung

Die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist einer Betriebsprüfung wird erklärt, einschließlich Neuregelungen zur zeitlichen Begrenzung von Betriebsprüfungen.

5. Schlussbesprechung

Es wird beschrieben, wie die Betriebsprüfung mit einer Schlussbesprechung endet und was dabei zu beachten ist, einschließlich neuer Möglichkeiten für elektronische Besprechungen.

6. Verbindliche Zusage

Die Bedeutung und der Ablauf von verbindlichen Zusagen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung werden erläutert.

7. Prüfungsbericht

Der Abschlussbericht einer Betriebsprüfung wird behandelt, inklusive der Möglichkeit zur Anfechtung von Steuerbescheiden.

8. Weitere Prüfungen

Es wird auf spezielle Prüfungen wie Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen und Kassen-Nachschauen eingegangen und ihre Unterschiede erläutert.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung