16.04.2026

Alles Wissenswerte über die Abgeltungsteuer

1. Einführung

Seit 2009 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge erhoben, mit dem Ziel, Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 % zu besteuern. Dies sollte nicht nur die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens von Kapitaleinkünften fördern, sondern auch den Kapitalanteil am Steueraufkommen stärken.

2. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer

Alle Erträge aus privaten Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus Fondsanlagen, Termingeschäftserträge und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, unterliegen der Abgeltungsteuer.

3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Es besteht ein Bestandsschutz für den Verkauf vor 2009 erworbener Wertpapiere. Für Kapitalerträge nach 2009 gilt die Abgeltungsteuer.

4. Höhe der Abgeltungsteuer

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Bei Kirchenzugehörigkeit kann die Gesamtbelastung bis zu 27,99 % betragen.

5. Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen

Verluste aus Wertpapier- und Termingeschäften können zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich verrechnet werden. Die Bank führt automatisch zwei Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und sonstige Verluste.

6. Depotüberträge zwischen Banken

Es gibt Unterschiede zwischen Depotüberträgen ohne und mit Gläubigerwechsel, entgeltlich oder unentgeltlich. Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird die Abgeltungsteuer fällig.

7. Absetzbare Kosten

Kosten wie Depot- oder Verwaltungsgebühren können mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten werden. Werbungskosten sind nur unter bestimmten Umständen absetzbar.

8. Veranlagung zur Einkommensteuer trotz Abgeltungsteuer

In einigen Fällen kann eine Veranlagung zur Einkommensteuer trotz Abgeltungsteuer notwendig sein, z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder für eine Günstigerprüfung, wenn der individuelle Steuersatz unter 25 % liegt.

Dies sind die wichtigsten Informationen zur Abgeltungsteuer in Deutschland. Es ist ratsam, sich bei komplexen steuerlichen Angelegenheiten an einen Steuerberater oder eine Steuerkanzlei zu wenden, um optimale Lösungen zu finden.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung