Alles Wissenswerte zur Umsatzsteuererhöhung ab dem 01.01.2021
1 Einleitung
Nachdem im Rahmen des Zweiten CoronaSteuerhilfegesetzes für das zweite Halbjahr 2020 zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen eine befristete Umsatzsteuersenkung beschlossen wurde, steht nun die Wiederanhebung der Steuersätze an. Der Regelsteuersatz erhöht sich ab dem 01.01.2021 wieder von 16 % auf 19 %, der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 7 %. Wie sich Unternehmer und Steuerzahler auf diese Veränderungen vorbereiten können und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, folgt in den nachfolgenden Abschnitten.
2 Steuersatzänderung zum 01.01.2021
2.1 Rechtlicher Hintergrund
Am 01.07.2020 ist im Zuge des Zweiten CoronaSteuerhilfegesetzes die temporäre Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 16 % (Regelsatz) und 7 % auf 5 % (ermäßigter Steuersatz) in Kraft getreten. Zum 01.01.2021 werden die Steuersätze wieder auf das vorherige Niveau von 19 % bzw. 7 % angehoben. Vor allem der genaue Leistungszeitpunkt wird für private Verbraucher und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer entscheidend sein.
2.2 Sonderfall Gastronomie
Die Gastronomie profitiert noch bis zum 31.12.2022 von einer weiteren Umsatzsteuersenkung bei dem Vor-Ort-Verzehr von Speisen. Ab dem 01.01.2021 wird hier eine Umsatzsteuer von nur 7 % erhoben.
3 Abgrenzungskriterium Leistungszeitpunkt
Der entscheidende Faktor bei der Rückumstellung der Steuersätze ist der Leistungszeitpunkt. Um von der abgesenkten Umsatzsteuer profitieren zu können, sollten Lieferungen und Dienstleistungen vor dem Jahreswechsel abgeschlossen werden.
4 IT-Umstellung zum 01.01.2021
Bei der bevorstehenden Erhöhung der Steuersätze müssen bestehende Steuerkennzeichen angepasst und IT-Systeme entsprechend umgestellt werden. Es ist wichtig, rechtzeitig Termine mit IT-Administratoren zu vereinbaren und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
5 Gesetzliche und vertragliche Ausgleichsansprüche
Es stellt sich die Frage, wer von der Umsatzsteuersenkung profitiert, je nachdem ob eine Nettopreisvereinbarung oder Bruttopreisvereinbarung getroffen wurde. Langfristige Verträge können Ausgleichsansprüche für die gesunkene umsatzsteuerliche Belastung beinhalten.
6 Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Jahreswechsel
Unternehmen können durch die Umstellung von Verträgen auf Teilleistungen oder die Ausgabe von Gutscheinen versuchen, die niedrigeren Umsatzsteuersätze bis zum Jahresende zu nutzen.
7 Mögliche Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter
Finanzämter können Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchführen, um die korrekte Umsetzung der Umsatzsteuersenkung zu überprüfen.
8 Erfordernis einer Rechnungsberichtigung
Falls eine Rechnung fehlerhaft ausgestellt wurde, besteht die Pflicht zur Rechnungsberichtigung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen sollten rechtzeitig ergriffen werden, um steuerliche Risiken zu minimieren und von den sich bietenden Chancen zu profitieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, Fachleute wie Steuerberater zur Beratung heranzuziehen.
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