16.04.2026

Die neue Aktivrente ab 2026: Was Rentner und Pensionäre beachten müssen

Mit dem Eintritt in den Ruhestand bleiben Rentner und Pensionäre weiterhin der Einkommensteuerpflicht unterworfen. Dies bedeutet, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sobald ihre Einkünfte bestimmte Freibeträge überschreiten. Das Aktivrentengesetz, welches ab 2026 in Kraft trat, bringt einige Vergünstigungen für Rentner und Pensionäre, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Voraussetzungen der neuen Aktivrente

Steuerbefreiung

Die neue Aktivrente ermöglicht es Rentnern und Pensionären, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr steuerfrei zu beziehen, was monatlich 2.000 € entspricht. Diese Regelung stellt einen Freibetrag dar, sodass erst Einkünfte oberhalb dieses Betrags steuerpflichtig werden. Ein Anreiz für Ruheständler, auch im Rentenalter einer Arbeit nachzugehen.

Regelaltersgrenze

Die Steuerbefreiung greift erst, wenn die gesetzliche Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht wurde. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese beim vollendeten 67. Lebensjahr. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder ob es sich um einen Teilrentenbezug handelt. Frührentner oder Beschäftigte in Altersteilzeit sind von der Regelung jedoch ausgeschlossen.

Begünstigte Tätigkeiten

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten im Rahmen einer nichtselbständigen Arbeit. Selbständige, Gewerbetreibende und Beamte, die über die Regelaltersgrenze hinaus in ihrem Beamtenverhältnis tätig sind, sind von der Begünstigung ausgenommen.

Besonderheiten bei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen

- Gesellschafter-Geschäftsführer: Bei einem Beteiligungsverhältnis von über 50 % sind Gesellschafter-Geschäftsführer nicht begünstigt.

- Geringfügige Beschäftigung und Midijobs: Minijobs sind von der Aktivrente nicht erfasst, Midijobs hingegen schon.

- Werkverträge: Bei selbständigen Tätigkeiten sind Ruheständler nicht von der Aktivrente begünstigt. Es wird empfohlen, stattdessen ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

Der Freibetrag von 2.000 € pro Monat gilt für jedes Beschäftigungsverhältnis. Es können innerhalb eines Jahres mehrere, aufeinanderfolgende Beschäftigungsverhältnisse begünstigt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Im Rahmen der Aktivrente bleiben die steuerfreien Einkünfte voll beitragspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind auch vom steuerfreien Arbeitslohn zu zahlen. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Lohnsteuerabzug

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Aktivrente muss der Arbeitgeber für den steuerfreien Betrag keine Lohnsteuer abziehen. Eine Lohnsteuerberechnung erfolgt nur für den steuerpflichtigen Arbeitslohn, der den Freibetrag übersteigt.

Werbungskostenabzug

Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen, können in der Regel nicht zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden. Bei einer Mischung aus steuerfreien und steuerpflichtigen Einkünften müssen die Werbungskosten aufgeteilt werden.

Werbungskostenpauschbetrag

Der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € kann auch im Rahmen der Aktivrente in voller Höhe angesetzt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten entstanden sind.

Insgesamt bietet die Aktivrente ab 2026 Rentnern und Pensionären die Möglichkeit, steuerfreie Einkünfte aus einer Beschäftigung zu erzielen. Es ist ratsam, die genauen Voraussetzungen und Regelungen im Blick zu behalten, um von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren zu können.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung