Bewertung von Vorräten nach Handels- und Steuerrecht
1. Grundlegende Begriffe
Zum Umlaufvermögen gehören in erster Linie Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die dazu bestimmt sind, veräußert zu werden. Im Rahmen der Produktion gehören die dafür benötigten Rohstoffe sowie Hilfs- und Betriebsstoffe zum Umlaufvermögen. Für derartige Vermögensgegenstände wird in der Rechnungslegung der Oberbegriff Vorräte verwendet. Als Kaufmann haben Sie zum Bilanzstichtag eine körperliche Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens, die Inventur, zu erstellen.
2. Bewertung nach Handels- und Steuerrecht
Im deutschen HGB ist das Niederstwertprinzip anzuwenden. Anschaffungen sind mit dem Einkaufspreis anzusetzen. Halbfertige Arbeiten sind mit den Herstellungskosten anzusetzen. Bei der Bewertung der Vorräte gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Die steuerlichen Herstellungskosten weichen teilweise vom Handelsrecht ab. Es muss jeweils geprüft werden, ob die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz anzuwenden ist.
2.1 Besonderheiten einzelner Kosten
2.1.1 Vorsteuerbeträge
Nach dem Umsatzsteuergesetz abziehbare Vorsteuerbeträge zählen nicht zu den Herstellungskosten. Ist der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Vorsteuer zu den Herstellungskosten.
2.1.2 Materialgemeinkosten und Fertigungskosten
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten zählen unter anderem Aufwendungen für Kostenstellen wie Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials.
2.1.3 Wertverzehr des Anlagevermögens
Der Wertverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung gedient hat, ist mit dem Abschreibungsbetrag anzusetzen.
2.1.4 Kosten für die allgemeine Verwaltung
Kosten der allgemeinen Verwaltung umfassen Ausgaben für Bereiche wie Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat und Rechnungswesen.
2.1.5 Aufwendungen für soziale Einrichtungen
Aufwendungen für soziale Einrichtungen beinhalten Kosten für die Kantine, Essenszuschüsse und die Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer.
3. Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten
Die Ermittlung der Herstellungskosten kann unter verschiedenen Auslastungsgraden erfolgen. Zu den Kalkulationsmethoden gehören die Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernrechnung und Prozesskostenrechnung. Durch diese Methoden werden kalkulatorische Kosten herausgerechnet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsstand: Juni 2025. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung.
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