17.04.2026

Überbrückungshilfe Phase 3 und Neustarthilfe für Soloselbständige

1 Einleitung

Die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe bieten Soloselbständigen eine wichtige finanzielle Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Antragsvoraussetzungen, förderfähigen Kosten und weitere relevante Informationen.

2 Wer kann die Überbrückungshilfe III beantragen?

Die Überbrückungshilfe III richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. €, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % erlitten haben. Auch Soloselbständige und Freiberufler können die Hilfe beantragen.

3 Welche Kosten sind förderfähig?

3.1 Fixkosten

Die Förderung umfasst Fixkosten wie Mieten, Zinsaufwendungen, Wartungsarbeiten, Versicherungen und mehr. Die Liste der förderfähigen Kosten wurde mit der Überbrückungshilfe III erweitert.

3.2 Liste der förderfähigen Kosten

Eine detaillierte Liste der förderfähigen Kosten umfasst unter anderem Mieten, Zinsen, Instandhaltungskosten, Elektrizität, Betriebliche Lizenzgebühren und mehr.

4 Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umsatzeinbruch im Förderzeitraum und kann einen Eigenkapitalzuschuss sowie einen Höchstbetrag umfassen. Die 100-%-Klausel dient zur Bestimmung der Förderhöhe.

5 Welche Besonderheiten gibt es?

5.1 Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen unterliegen speziellen Regeln bei der Antragstellung und Förderung. Fixkosten, die an verbundene Unternehmen gezahlt werden, sind nicht förderfähig.

5.2 Einzelhandel

Eine Sonderregelung für den Einzelhandel ermöglicht die Abrechnung von Saisonware und verderblicher Ware im Rahmen der Überbrückungshilfe III.

5.3 Pyrotechnik-, Reise- und Kulturbranche

Jede Branche hat spezifische Regelungen, z. B. Sonderregelungen für die Pyrotechnikindustrie oder die Reisebranche. Diese Branchen erhalten zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Überbrückungshilfe.

6 Wie funktioniert der Antrag?

Die Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten und erfordert genaue Angaben zu Umsatzeinbrüchen und Fixkosten. Fristen sind einzuhalten, und eine Schlussabrechnung ist nach Abschluss des Förderzeitraums erforderlich.

7 Muss die Überbrückungshilfe versteuert werden?

Die Überbrückungshilfe unterliegt der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, jedoch nicht der Umsatzsteuer.

8 Was können Sie tun?

Aktive Mitarbeit bei der Umsatz- und Fixkostenermittlung ist notwendig, um die Antragstellung zu beschleunigen und eine korrekte Förderung zu gewährleisten.

9 Neustarthilfe

Eine zusätzliche Unterstützung für Soloselbständige, Künstler und andere, die von den klassischen Überbrückungshilfen weniger profitieren. Bedingungen und Höhe der Förderung werden hier erläutert.

10 Verlängerung der Hilfsprogramme

Die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe werden als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus fortgeführt. Neue Regelungen wie die Restart-Prämie und höhere Obergrenzen für die Förderungen werden eingeführt.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
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