Überbrückungshilfe Phase 3 Plus und Neustarthilfe Plus: Unterstützung für Soloselbständige und Unternehmen
1. Einleitung
Nach der Überbrückungshilfe III gibt es mit der Neustarthilfe Plus eine weitere Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise betroffen sind. Die Neustarthilfe Plus soll insbesondere für Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften eine finanzielle Hilfe darstellen, um den wirtschaftlichen Schock der Krise abzumildern.
2. Wer ist antragsberechtigt?
- Soloselbständige
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
3. Voraussetzungen zur Antragsberechtigung
- Soloselbständige müssen mindestens 51 % ihrer Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielen.
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. eine begrenzte Anzahl an Beschäftigten und eine Mindestanzahl an geleisteten Arbeitsstunden.
4. Höhe der Neustarthilfe Plus
- Betriebskostenpauschale von 1.500 € pro Monat (maximal 4.500 € pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Gesellschaften, bis zu 6.000 € pro Monat oder maximal 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften).
- Die Betriebskostenpauschale orientiert sich an einem Referenzumsatz und wird nur gewährt, wenn der Umsatz um 60 % oder mehr gesunken ist.
5. Verlängerung der Neustarthilfe im vierten Quartal 2021
- Die Neustarthilfe Plus wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.
- Gedeckelt auf insgesamt 9.000 € für das gesamte zweite Halbjahr 2021.
6. Antragstellung und Rückzahlung
- Beantragung auch ohne prüfenden Dritten möglich.
- Vorschusszahlungen erfolgen vorab, eventuelle Rückzahlungen bei höherem Umsatz.
- Endabrechnung bis zum 31.12.2022, eventuelle Rückzahlungen müssen bis zum 30.09.2022 erfolgen.
7. Steuerpflicht
- Neustarthilfe Plus unterliegt der Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht jedoch der Umsatzsteuer.
Fazit
Die Neustarthilfe Plus ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Soloselbständigen und kleinen Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise betroffen sind. Durch die Betriebskostenpauschale werden finanzielle Engpässe abgemildert und eine Unterstützung für den Neustart ermöglicht.
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