17.04.2026

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen: Ein Leitfaden für Unternehmen

1 Einleitung

In den Jahren 2020 bis 2022 hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ergriffen. Insbesondere die finanziellen Überbrückungshilfen für betroffene Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie und Kulturwirtschaft spielten eine zentrale Rolle. Die Abrechnung dieser Hilfen ist nun fällig und erfordert eine sorgfältige Überprüfung der erhaltenen Zuschüsse. Als prüfender Dritter steht Ihre Steuerkanzlei Ihnen dabei zur Seite.

2 Förderprogramme zur Schlussabrechnung

Zur Schlussabrechnung stehen insgesamt zwei Pakete von Bundesförderprogrammen bereit:

- Paket 1: Überbrückungshilfe I bis III oder November- bzw. Dezemberhilfe

- Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV

Die Abgabefrist für die Schlussabrechnung wurde aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens mehrmals verlängert und endet nun am 30.09.2024.

3 Überblick der Förderprogramme

Die verschiedenen Überbrückungshilfen und weiteren Förderprogramme hatten jeweils spezifische Voraussetzungen und Laufzeiten. Von der Überbrückungshilfe I bis zur November- und Dezemberhilfe waren Unternehmen auf unterschiedliche Weise unterstützt. Die genaue Abrechnung erfolgt nun auf Basis der tatsächlichen Umsatzzahlen.

4 Benötigte Unterlagen für die Schlussabrechnung

Für die Einreichung der Schlussabrechnung benötigt Ihre Steuerkanzlei folgende Unterlagen:

- Liste der tatsächlichen Umsätze und förderungsrelevanten Kosten mit Fälligkeitsdatum

- Vollständige Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für Anträge ab einer Million Euro

- Belege über Abschreibungen von Saisonware und verderblicher Ware

- Nachweise über die wirtschaftliche Beeinträchtigung durch Corona-Schutzmaßnahmen

4.1 Förderfähige Fixkosten

Die förderfähigen Fixkosten umfassen eine Vielzahl von Ausgaben wie Mieten, Zinsaufwendungen, Personalaufwendungen und Kosten für Hygienemaßnahmen. Bei der Einreichung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass fortlaufende und einmalige Kosten korrekt unterschieden werden.

4.2 Besonderheiten für Bilanzierende

Für Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, gelten spezifische Regelungen. Es ist wichtig, das Zahlungsziel von Rechnungen sowie mögliche Vereinfachungsregelungen zu berücksichtigen, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.

5 Nach der Schlussabrechnung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Unternehmen einen abschließenden Bewilligungsbescheid, der entweder zu einer Nachzahlung, Rückforderung oder einem Nullbescheid führen kann. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen, der aufschiebende Wirkung hat.

Fazit

Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abrechnung der erhaltenen Corona-Hilfen ist entscheidend für Unternehmen, um Nachzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden. Ihre Steuerkanzlei steht Ihnen dabei mit Fachwissen und Unterstützung zur Seite, um die Schlussabrechnung effektiv zu bewältigen.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsstand: Mai 2025

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
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