13.04.2026

Steueränderungen 2025/2026: Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Investoren

Die Jahre 2025 und 2026 bringen eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitgeber, Kapitalanleger und Immobilienbesitzer betreffen. Einige Regelungen sind bereits in Kraft, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder sind angekündigt.

Für die steuerliche Beratung ergeben sich daraus zahlreiche neue Handlungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Folgenden erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen.

1. Wichtige Änderungen für Unternehmen und Geschäftsführer

Degressive Abschreibung wieder eingeführt

Für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt eine befristete degressive Abschreibung. Unternehmen können Investitionen dadurch schneller steuerlich geltend machen und Liquiditätsvorteile erzielen. Der Abschreibungssatz kann dabei bis zu 30 % betragen.

Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge

Für rein elektrische Fahrzeuge gelten attraktive Abschreibungsmodelle mit hohen Anfangssätzen. Zusätzlich wurde die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben.

Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt

Ab 2028 ist eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen. Der Steuersatz reduziert sich jährlich bis auf 10 % im Jahr 2032.

Forschungszulage wird ausgeweitet

Ab 2026 werden die förderfähigen Aufwendungen erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Anreize für Forschung und Entwicklung deutlich.

2. Digitalisierung im Steuerrecht

E-Rechnung wird verpflichtend

Die Einführung der E-Rechnung schreitet weiter voran:

  • 2025: Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen

  • bis 2027: Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen

  • ab 2028: verpflichtende Nutzung für nahezu alle Unternehmen

Meldepflichten für Kassensysteme

Elektronische Kassensysteme müssen an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Neue Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden, bestehende Systeme innerhalb definierter Übergangsfristen.

3. Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

Neue Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzgrenzen wurden angepasst. Besonders relevant ist der unterjährige Wechsel bei Überschreiten der Schwelle von 25.000 €.

Gastronomie: Umsatzsteuer dauerhaft reduziert

Für Speisen vor Ort ist eine dauerhafte Reduzierung auf 7 % Umsatzsteuer vorgesehen. Dies kann insbesondere für Gastronomiebetriebe erhebliche Auswirkungen haben.

4. Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Elektronischer PKV-Datenabruf

Ab 2026 werden private Krankenversicherungsbeiträge digital an die Finanzverwaltung übermittelt. Papierbescheinigungen entfallen.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weiterhin attraktiv bleiben Sachbezüge bis 50 € monatlich sowie verschiedene steuerfreie Zusatzleistungen wie Jobtickets oder Mitarbeiterbeteiligungen.

Neue arbeitsbezogene Regelungen in Planung

Geplant sind unter anderem:

  • Aktivrente mit steuerfreien Hinzuverdiensten

  • Erhöhung von Förderbeträgen in der betrieblichen Altersvorsorge

  • Anpassungen bei der Entfernungspauschale

5. Kapitalanleger und Kryptowährungen

Neue Verwaltungsauffassung zu Krypto-Assets

Kryptowährungen werden weiterhin als private Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne bleiben nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, sofern sie im Privatvermögen gehalten werden. Im Betriebsvermögen gelten hingegen vollständige Steuerpflichten.

Neue Meldepflichten (DAC 8)

Ab 2026 ist mit erweiterten Meldepflichten für Kryptodienstleister und Plattformen zu rechnen.

6. Immobilien und Vermietung

Auch im Immobilienbereich gibt es wichtige Entwicklungen:

  • BFH-Rechtsprechung zur Gewerblichkeit bei Immobilienverkäufen wird konkretisiert

  • Instandhaltungsrücklagen bleiben erst bei tatsächlichem Abfluss abzugsfähig

  • Ferienwohnungen werden weiterhin streng hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht geprüft

  • Grundsteuerverfahren bleiben aufgrund anhängiger BFH-Entscheidungen im Fokus

7. Weitere relevante Änderungen

  • Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen teilweise liberalisiert

  • Künstlersozialabgabe wird leicht gesenkt

  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen angehoben werden

  • Influencer und digitale Geschäftsmodelle weiterhin im Fokus der Finanzverwaltung

Fazit: Hoher Beratungsbedarf für 2025/2026

Die steuerlichen Änderungen der Jahre 2025 und 2026 sind umfassend und betreffen nahezu alle Mandantengruppen. Besonders die Themen Digitalisierung, Investitionsanreize und neue Meldepflichten erfordern frühzeitige Vorbereitung.

Für Unternehmen bietet sich gleichzeitig die Chance, steuerliche Gestaltungsspielräume aktiv zu nutzen – insbesondere bei Investitionen, Personalmaßnahmen und der Wahl der Rechtsform.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung