Steueränderungen 2025/2026: Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Investoren
Die Jahre 2025 und 2026 bringen eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitgeber, Kapitalanleger und Immobilienbesitzer betreffen. Einige Regelungen sind bereits in Kraft, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder sind angekündigt.
Für die steuerliche Beratung ergeben sich daraus zahlreiche neue Handlungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Folgenden erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen.
1. Wichtige Änderungen für Unternehmen und Geschäftsführer
Degressive Abschreibung wieder eingeführt
Für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt eine befristete degressive Abschreibung. Unternehmen können Investitionen dadurch schneller steuerlich geltend machen und Liquiditätsvorteile erzielen. Der Abschreibungssatz kann dabei bis zu 30 % betragen.
Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge
Für rein elektrische Fahrzeuge gelten attraktive Abschreibungsmodelle mit hohen Anfangssätzen. Zusätzlich wurde die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben.
Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt
Ab 2028 ist eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen. Der Steuersatz reduziert sich jährlich bis auf 10 % im Jahr 2032.
Forschungszulage wird ausgeweitet
Ab 2026 werden die förderfähigen Aufwendungen erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Anreize für Forschung und Entwicklung deutlich.
2. Digitalisierung im Steuerrecht
E-Rechnung wird verpflichtend
Die Einführung der E-Rechnung schreitet weiter voran:
2025: Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen
bis 2027: Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen
ab 2028: verpflichtende Nutzung für nahezu alle Unternehmen
Meldepflichten für Kassensysteme
Elektronische Kassensysteme müssen an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Neue Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden, bestehende Systeme innerhalb definierter Übergangsfristen.
3. Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
Neue Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenzen wurden angepasst. Besonders relevant ist der unterjährige Wechsel bei Überschreiten der Schwelle von 25.000 €.
Gastronomie: Umsatzsteuer dauerhaft reduziert
Für Speisen vor Ort ist eine dauerhafte Reduzierung auf 7 % Umsatzsteuer vorgesehen. Dies kann insbesondere für Gastronomiebetriebe erhebliche Auswirkungen haben.
4. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Elektronischer PKV-Datenabruf
Ab 2026 werden private Krankenversicherungsbeiträge digital an die Finanzverwaltung übermittelt. Papierbescheinigungen entfallen.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Weiterhin attraktiv bleiben Sachbezüge bis 50 € monatlich sowie verschiedene steuerfreie Zusatzleistungen wie Jobtickets oder Mitarbeiterbeteiligungen.
Neue arbeitsbezogene Regelungen in Planung
Geplant sind unter anderem:
Aktivrente mit steuerfreien Hinzuverdiensten
Erhöhung von Förderbeträgen in der betrieblichen Altersvorsorge
Anpassungen bei der Entfernungspauschale
5. Kapitalanleger und Kryptowährungen
Neue Verwaltungsauffassung zu Krypto-Assets
Kryptowährungen werden weiterhin als private Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne bleiben nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, sofern sie im Privatvermögen gehalten werden. Im Betriebsvermögen gelten hingegen vollständige Steuerpflichten.
Neue Meldepflichten (DAC 8)
Ab 2026 ist mit erweiterten Meldepflichten für Kryptodienstleister und Plattformen zu rechnen.
6. Immobilien und Vermietung
Auch im Immobilienbereich gibt es wichtige Entwicklungen:
BFH-Rechtsprechung zur Gewerblichkeit bei Immobilienverkäufen wird konkretisiert
Instandhaltungsrücklagen bleiben erst bei tatsächlichem Abfluss abzugsfähig
Ferienwohnungen werden weiterhin streng hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht geprüft
Grundsteuerverfahren bleiben aufgrund anhängiger BFH-Entscheidungen im Fokus
7. Weitere relevante Änderungen
Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen teilweise liberalisiert
Künstlersozialabgabe wird leicht gesenkt
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen angehoben werden
Influencer und digitale Geschäftsmodelle weiterhin im Fokus der Finanzverwaltung
Fazit: Hoher Beratungsbedarf für 2025/2026
Die steuerlichen Änderungen der Jahre 2025 und 2026 sind umfassend und betreffen nahezu alle Mandantengruppen. Besonders die Themen Digitalisierung, Investitionsanreize und neue Meldepflichten erfordern frühzeitige Vorbereitung.
Für Unternehmen bietet sich gleichzeitig die Chance, steuerliche Gestaltungsspielräume aktiv zu nutzen – insbesondere bei Investitionen, Personalmaßnahmen und der Wahl der Rechtsform.
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