Die Besteuerung von Personengesellschaften im Fokus
In der mittelständischen Wirtschaft erfreuen sich Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) großer Beliebtheit. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften sind sie weniger formalisiert und unterliegen geringeren Formvorschriften. Zudem gibt es keine Mindestkapitalanforderungen oder Rücklagenpflichten. Personengesellschaften können sowohl für den Betrieb eines Unternehmens als auch für die reine Vermögensverwaltung genutzt werden.
Grundtypen der Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist die Grundform aller Personengesellschaften und erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der formfrei abgeschlossen werden kann. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Seit 2024 besteht die Möglichkeit, die GbR in das Gesellschaftsregister einzutragen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Eintragung ins Handelsregister ist notwendig.
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der KG handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, bei der zwischen Komplementären und Kommanditisten unterschieden wird. Die Komplementäre haften unbeschränkt, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Besteuerung der gewerblichen Personengesellschaft
Einkommensteuer
Personengesellschaften gelten einkommensteuerlich als transparent. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.
Gewerbesteuer
Die gewerblich tätige Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Sondervergütungen an Gesellschafter unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuerliche Infektion
Die gewerbesteuerliche Infektion kann eintreten, wenn eine Personengesellschaft neben vermögensverwaltenden Tätigkeiten auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt.
Besteuerung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Vermögensverwaltende Personengesellschaften erzielen keine gewerblichen Einkünfte und unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer.
Besteuerung der GmbH & Co. KG
Für eine GmbH & Co. KG gelten spezielle Besteuerungsregeln. Die GmbH als Komplementärin führt dazu, dass alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb qualifiziert werden.
Fazit
Die Besteuerung von Personengesellschaften hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Gesellschaft und deren Tätigkeiten. Eine sorgfältige steuerliche Planung und Beratung sind entscheidend, um mögliche steuerliche Fallstricke zu umgehen und die Besteuerung optimal zu gestalten.
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
- Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
- Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
- Unternehmensbewertung