Steuerkanzlei: Zivilrechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung von Vereinen
Vereine gestalten das soziale und kulturelle Leben und sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft. Der größte Teil der Vereine ist gemeinnützig und damit steuerbegünstigt. Mit dieser Anerkennung sind verschiedene steuerrechtliche Folgen verbunden. In diesem Artikel werden die zivilrechtlichen Grundlagen und die steuerliche Behandlung von Vereinen beleuchtet.
Zivilrechtliche Grundlagen
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für einen Verein ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Vereinssatzung. Letztere hat besondere Bedeutung, da sie von Bestimmungen des BGB abweichen kann. Das Vereinsrecht wird deshalb oft als Satzungsrecht bezeichnet.
Gründung des Vereins
Die Gründung eines Vereins erfolgt, wenn sich mindestens zwei Gründer einig sind, dass ein Verein ins Leben gerufen werden soll. Durch eine Gründungsversammlung entscheiden mindestens sieben Gründungsmitglieder über die Gründungssatzung und wählen einen Vorstand. Die Rechtsfähigkeit des Vereins wird durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt. Dann trägt er den Zusatz "e.V." (eingetragener Verein). Dies ist nicht gleichbedeutend mit der Gemeinnützigkeit.
Satzung des Vereins
Die Satzung eines Vereins ist sowohl rechtlich als auch steuerlich bedeutsam. Sie regelt das Recht des Vereins und seiner Mitglieder sowie, ob der Verein als steuerbegünstigt anerkannt werden kann. Die inhaltliche Gestaltung der Satzung ist teilweise gesetzlich vorgegeben. Die Satzung muss die Informationen wie Name, Sitz, Zweck des Vereins sowie Ein- und Austrittsregelungen und Beitragspflichten der Mitglieder enthalten.
Mitglieder des Vereins
Die Mitglieder sind das Herzstück eines Vereins und bilden den Mittelpunkt des Vereinslebens. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen in der Satzung niedergelegt sein und klare Regelungen enthalten. Besonders im Hinblick auf finanzielle Verpflichtungen wie Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen müssen klare Regelungen getroffen werden.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ein entscheidendes Organ in einem Verein und es sollten klare Regelungen zur Mitgliederversammlung in der Satzung enthalten sein. Neben den gesetzlichen Vorgaben sollten die Aufgaben und Befugnisse der Mitgliederversammlung festgelegt werden, um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden.
Vorstand
Der Vorstand ist das zwingend vorgeschriebene Organ eines Vereins und vertritt den Verein rechtlich und außergerichtlich. Er ist zuständig für die Geschäftsführung des Vereins und muss die steuerlichen Pflichten erfüllen.
Geschäftsführungs-/Vertretungsbefugnisse
Der Vorstand ist grundsätzlich unbeschränkt vertretungsbefugt und obliegt der Geschäftsführung des Vereins. Einschränkungen bedürfen einer Satzungsgrundlage und der Eintragung im Vereinsregister.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung eines Vereins kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen und erfordert eine bestimmte Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es müssen auch Regelungen zur Bestimmung von Liquidatoren und zur Vermögensbindungsklausel in der Satzung enthalten sein.
Steuerliche Grundlagen
Wie wird der Verein steuerlich beurteilt?
Ein Verein ist eine juristische Person und unterliegt grundsätzlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Er kann jedoch von diesen Steuern befreit werden
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