17.04.2026

Überbrückungshilfe Phase 2 für kleine und mittelständische Unternehmen: Was Sie wissen sollten

1. Einleitung

Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war ein zentraler Bestandteil des im Juni 2020 verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets. Jetzt wird die Förderung in einer zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember 2020 ausgeweitet. In diesem Artikel werden die wichtigen Eckpunkte der Überbrückungshilfe Phase 2 erläutert.

2. Wer kann die Überbrückungshilfe Phase 2 beantragen?

Anspruchsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten von April bis August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Umsatzrückgänge verzeichnen mussten. Die genauen Voraussetzungen für den Antrag und die Berechtigung werden hier detailliert erklärt.

3. Welche Kosten sind förderfähig?

3.1 Fixkosten

Unternehmen können abhängig vom Umsatzrückgang einen prozentualen Zuschuss für bestimmte Fixkosten erhalten. Es wird genau erläutert, welche Kosten förderfähig sind und wie die Antragstellung für die verschiedenen Beihilferegelungen funktioniert.

3.2 Liste der förderfähigen Kosten

Eine abschließende Liste der förderfähigen Kosten wird präsentiert, darunter Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen, Personalaufwendungen und mehr.

4. Wie hoch ist die Förderung?

Es wird erläutert, wie der Erstattungssatz basierend auf dem Umsatzeinbruch im Förderzeitraum berechnet wird und welcher Höchstbetrag pro Unternehmen und Monat gilt. Anhand von Beispielen wird die Berechnung verdeutlicht.

5. Was gilt für verbundene Unternehmen?

Für verbundene Unternehmen gelten spezielle Regelungen bei der Antragstellung und der Förderhöhe, sowie bei der Berücksichtigung von Fixkosten.

6. Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Prozess der Antragstellung wird ausführlich erklärt, von den erforderlichen Unterlagen bis zu den Fristen für die Antragstellung und Änderungen.

7. Muss die Überbrückungshilfe versteuert werden?

Es wird erläutert, welche steuerlichen Aspekte bei der Überbrückungshilfe zu beachten sind, einschließlich Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

8. Was können Sie tun?

Tipps zur Beschleunigung des Antragsverfahrens werden gegeben, inklusive der Berechnung von Umsätzen und Fixkosten.

9. November-/Dezemberhilfe

Die Sonderunterstützung für Unternehmen, die direkt und indirekt vom Teil-Lockdown im November und Dezember 2020 betroffen sind, wird erklärt, einschließlich der antragsberechtigten Unternehmen und des Antragsverfahrens.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
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