Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmen
1. Allgemeines
Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es Unternehmen, die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Es betrifft sowohl deutsche Unternehmen, die ausländische Umsatzsteuer zurückfordern, als auch ausländische Unternehmen, die deutsche Umsatzsteuer erstattet haben. Der Ablauf und die Voraussetzungen des Verfahrens variieren je nachdem, wo das Unternehmen ansässig ist und ob die Umsatzsteuer innerhalb oder außerhalb der EU gezahlt wurde. Anträge sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen.
2. Regelung seit 01.01.2010
Seit dem 01.01.2010 müssen Vergütungsanträge innerhalb der EU ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Inländische Unternehmer nutzen das Onlineportal des BZSt für Anträge in Bezug auf Rechnungen aus anderen EU-Staaten. Auch EU-ausländische Unternehmer reichen elektronische Anträge ein. Das Verfahren wurde vereinfacht, z.B. entfällt die Vorlage von Originalrechnungen bis auf Ausnahmen. Anträge für Rechnungen aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 30. September gestellt werden.
3. In Deutschland ansässige Unternehmer
3.1 Unternehmerbescheinigung
Deutsche Unternehmer, die eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft für Vorsteuervergütungen in Drittländern benötigen, erhalten diese Bescheinigung vom Finanzamt. Diese Bescheinigung wird nur an berechtigte Unternehmer ausgestellt.
3.2 Vorsteuervergütungsverfahren für im EU-Ausland berechnete Umsatzsteuer
Deutsche Unternehmer, denen in anderen EU-Staaten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, können beim BZSt einen Vorsteuervergütungsantrag stellen. Ein separater Antrag pro EU-Staat ist erforderlich. Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten und elektronisch eingereicht werden.
4. Im Ausland ansässige Unternehmer
4.1 Sitz im Ausland
Ausländische Unternehmer, die in Deutschland keine Niederlassung haben, können sich die inländische Vorsteuer erstatten lassen. Die Ansässigkeit wird nach bestimmten Kriterien definiert.
4.2 Weitere Voraussetzungen
Auflistung von Voraussetzungen, um Vorsteuer erstattet zu bekommen, einschließlich der Art der erbrachten Umsätze.
4.3 Ausschluss des Vorsteuervergütungsverfahrens
Situationen, in denen das Vorsteuervergütungsverfahren nicht angewendet werden kann und die Vorsteuer über das normale Besteuerungsverfahren zurückgefordert werden muss.
4.4 Vorsteuervergütungszeitraum
Erklärung, wie der Vergütungszeitraum gewählt wird.
4.5 Unternehmer ist im EU-Ausland ansässig
Anleitung für im EU-Ausland ansässige Unternehmer zur Beantragung von Vorsteuervergütungen in Deutschland.
4.6 Unternehmer ist in einem Drittland außerhalb der EU ansässig
Verfahren für ausländische Unternehmer außerhalb der EU, um deutsche Vorsteuer zurückzufordern, einschließlich erforderlicher Unterlagen und Fristen.
Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über das Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmen und hilft sicherzustellen, dass Unternehmen die ihnen zustehenden Beträge erstattet bekommen.
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