16.04.2026

Wichtige Änderungen in der Umsatzsteuer nach dem Brexit

1. Einführung

Seit dem 01.01.2021 wurde Großbritannien aus umsatzsteuerlicher Sicht vom EU-Mitgliedstaat zum Drittland. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsvorfälle mit Bezug zu Großbritannien. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen nach dem Brexit zusammengefasst und praxisrelevante Hinweise für verschiedene Geschäftsvorfälle gegeben.

2. Hintergrund: Austritt Großbritanniens aus der EU

2.1 Rechtlicher Hintergrund

Am 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis zum 31.12.2020 galt noch das harmonisierte Mehrwertsteuerrecht in Großbritannien. Nach dem Brexit ist es wichtig, zwischen Großbritannien und Nordirland zu unterscheiden, da Nordirland für Warenverkehr weiterhin als EU-Mitgliedstaat betrachtet wird.

2.2 Umsatzsteuerliche Unterscheidung zwischen Großbritannien und Nordirland

Großbritannien wurde zum Drittland, während Nordirland weiterhin bestimmte Vorrechte genießt. Es wurde klargestellt, dass Nordirland für Warenverkehr als EU-Mitgliedstaat behandelt wird, jedoch im Bereich der Dienstleistungen nun zum Drittlandsgebiet zählt.

3. Warenlieferungen

Nach dem Brexit gelten neue Regelungen für Warenlieferungen nach und aus Großbritannien.

3.1 Warenlieferungen aus Großbritannien

Warenimporte aus Großbritannien sind als Einfuhren zu deklarieren. Die geschuldete Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich als Vorsteuer abziehbar. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung bei einer Warenlieferung ist der Beginn der Beförderung.

3.2 Warenlieferungen nach Großbritannien

Lieferungen nach Großbritannien gelten als umsatzsteuerliche Ausfuhren. Die formellen Nachweispflichten haben sich geändert, und der Ausgangsvermerk ist nun der Standard zur Nachweisführung.

4. Dienstleistungen

Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Dienstleistungen ist eine Unterscheidung nach dem Kundenkreis und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung wichtig.

4.1 Dienstleistungen, die 2020 begonnen haben

Der Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung gilt als Ausführungszeitpunkt. Besondere Regelungen gelten bei Dienstleistungen, die in den einzelnen Teilabschnitten abgerechnet werden.

4.2 Katalogdienstleistungen

Für Katalogdienstleistungen verschiebt sich der Ort der Leistung bei Leistungen an Privatpersonen an den Wohnsitz des Leistungsempfängers. Dies hat Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerabgabe.

5. Auswirkungen auf (Online-) Versandhändler

Für Versandhändler ergeben sich wichtige Änderungen bezüglich der Lieferschwellen und der Mehrwertsteuerabgaben, insbesondere für Lieferungen nach Großbritannien.

5.1 Unterscheidung Großbritannien/Nordirland

Die Versandhandelsregelung gilt weiterhin für Nordirland, während Versandhandelsschwellen für Großbritannien entfallen.

5.2 Warenwertgrenze

Es gibt spezielle Regelungen für Warenlieferungen nach Großbritannien bis zur Warenwertgrenze von 135 GBP und bei Nutzung eines Fulfillment-Centers.

6. Umsatzsteuer bei Vertrieb über elektronische Marktplätze

Besondere Regelungen gelten bei Verkäufen über elektronische Marktplätze, insbesondere hinsichtlich der Steuerschuld und Mehrwertsteuererhebung.

7. Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Für Unternehmen, die im Ausland Mehrwertsteuer entrichtet haben, gibt es Regelungen zur Rückforderung dieser Vorsteuern.

8. Mögliche Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter

Die Finanzämter legen besonderen Fokus auf die korrekte Anpassung von Rechnungen und Nachweisen nach dem Brexit.

9. Deutsche Reiseleistungsregelung

Für Reiseleistungen von Unternehmen nach Großbritannien gelten ab dem 01.01.2021 neue steuerliche Regelungen, die zu beachten sind.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Umsatzsteuer nach dem Brexit und soll einen Leitfaden für Unternehmen bieten, um die steuerlichen Anpassungen zu bewältigen.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte:
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
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