Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft
In Zeiten finanzieller Engpässe oder zur Finanzierung von Investitionen greifen viele Unternehmen auf die Unterstützung ihrer Gesellschafter zurück. Eine häufige und unkomplizierte Lösung ist das Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft. Doch so einfach diese Maßnahme auch erscheinen mag, birgt sie steuerlich und rechtlich einige Fallstricke. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte und geben praktische Hinweise für Gesellschafter und Geschäftsführer.
Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das von einem Gesellschafter an die von ihm mitgetragene Kapitalgesellschaft – z. B. eine GmbH – gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine Fremdfinanzierung, nicht um eine Einlage ins Eigenkapital. Das bedeutet, die Gesellschaft schuldet dem Gesellschafter die Rückzahlung des Darlehens sowie ggf. Zinsen.
Zivilrechtliche Grundlagen
Zivilrechtlich gelten für Gesellschafterdarlehen die allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 488 ff.). Entscheidend ist, dass die Darlehensbedingungen – insbesondere Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten – vertraglich klar geregelt und dokumentiert werden.
Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung vorzubeugen.
Steuerliche Behandlung des Gesellschafterdarlehens
1. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden
Besonderes Augenmerk legt die Finanzverwaltung auf die Frage, ob das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurde. Ist dies nicht der Fall, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen, was zu einer Korrektur der Körperschaft- und Gewerbesteuer führen kann.
Wichtige Prüfkriterien:
Zinssatz: Marktüblich und angemessen?
Besicherung: Wie bei einem fremden Dritten?
Rückzahlungsvereinbarungen: Klar geregelt?
Verzinsung bei Rangrücktritt: Sorgfältige Vertragsgestaltung nötig
2. Zinsen als Betriebsausgabe
Sofern das Darlehen fremdüblich ausgestaltet ist, sind die Zinsaufwendungen bei der Gesellschaft steuerlich abziehbar. Beim Gesellschafter sind die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zu versteuern, gegebenenfalls unter Abzug der Kapitalertragsteuer.
Gesellschafterdarlehen in der Krise der Gesellschaft
Kommt es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, gelten verschärfte Regeln. Nach der Reform des Insolvenzrechts (SanInsFoG) und des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) ist ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz grundsätzlich nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Das bedeutet: Andere Gläubiger werden bevorzugt bedient. Gesellschafter sollten daher prüfen, ob sie unter Umständen auch Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, z. B. durch eine Kapitalerhöhung.
Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen oder mehreren Gesellschaftern
Wenn ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist oder wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, muss besondere Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung gelten. Interessenkonflikte können vermieden werden, wenn ein externer Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Vorgang begleitet.
Unsere Empfehlung
Ein Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft ist ein effizientes Finanzierungsinstrument, das jedoch steuerlich und rechtlich professionell begleitet werden sollte. Die richtige Vertragsgestaltung, die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes und eine saubere Dokumentation sind entscheidend für die Anerkennung durch die Finanzverwaltung.