Verrechnungskonto als Rahmenkredit zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

19.06.2025

In vielen mittelständischen Unternehmen ist das Verrechnungskonto zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ein gängiges Instrument zur kurzfristigen Finanzierung oder Mittelentnahme. Was häufig als praktische Lösung im Geschäftsalltag erscheint, kann steuerlich und bilanziell weitreichende Konsequenzen haben. Insbesondere wenn das Verrechnungskonto als Rahmenkredit genutzt wird, sollten Gesellschafter und Geschäftsführer die Spielregeln genau kennen.

 

Was ist ein Verrechnungskonto?

Ein Verrechnungskonto ist ein internes Konto, das wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft abbildet. Klassische Fälle sind:

  • Gesellschafter zahlen private Ausgaben über das Geschäftskonto (Entnahme),
  • Gesellschafter übernehmen Gesellschaftskosten aus privatem Vermögen (Einlage),
  • Privatdarlehen des Gesellschafters an die GmbH oder umgekehrt.

Wird das Verrechnungskonto dauerhaft im Soll oder Haben geführt, spricht man de facto von einem Darlehen oder Kredit – mit allen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen.

 

Verrechnungskonto als Rahmenkredit – Definition und Praxis

Ein Rahmenkredit über das Verrechnungskonto entsteht, wenn der Gesellschafter regelmäßig liquide Mittel aus der GmbH entnimmt (oder zuführt), ohne dass jeder einzelne Vorgang vertraglich fixiert wird. Die Buchhaltung summiert diese Vorgänge saldiert – häufig über Monate oder Jahre hinweg.

Wichtig: In der Praxis wird dadurch ein Kreditverhältnis geschaffen, das einer steuerlichen und zivilrechtlichen Prüfung standhalten muss.

 

Steuerliche Einordnung und Risiken

1. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Liegt ein Gesellschafterdarlehen ohne klare vertragliche Regelungen oder marktübliche Zinsen vor, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen. Die Folgen:

  • Erhöhung des zu versteuernden Gewinns der GmbH,
  • keine Betriebsausgabenabzugsfähigkeit der Zinsen,
  • Einkommensteuer-Nachforderung beim Gesellschafter.

2. Verzinsungspflicht

Ein echtes Kreditverhältnis erfordert eine marktübliche Verzinsung. Die Finanzverwaltung verlangt in der Regel mindestens 5 % p.a. (Stand 2025), sofern keine anderweitige marktübliche Vereinbarung getroffen wird.

3. Vertragsgestaltung

Ein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen Gesellschafter und GmbH mit folgenden Inhalten ist dringend zu empfehlen:

  • Kreditrahmen und Laufzeit,
  • Zinssatz und Zahlungsmodalitäten,
  • Sicherheiten (falls vorhanden),
  • ordnungsgemäße Buchführung über das Verrechnungskonto.

 

Bilanzielle Auswirkungen

Die Forderungen und Verbindlichkeiten auf Verrechnungskonten wirken sich direkt auf die Bilanz der Gesellschaft aus:

  • Forderungen an Gesellschafter: Können das Eigenkapital schwächen und zu Problemen bei der Kreditwürdigkeit führen.
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Werden häufig als kurzfristige Kredite eingeordnet und können den Liquiditätsstatus verbessern – sofern Rückzahlung nicht fällig ist.

 

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Fazit

Das Verrechnungskonto als Rahmenkredit ist ein flexibles, aber sensibles Gestaltungsinstrument. Ohne klare Abgrenzung zwischen geschäftlichen und privaten Sphären drohen steuerliche Fallstricke. Eine professionelle Beratung durch Ihre EGIDO GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg schützt Sie vor Überraschungen – und schafft Rechtssicherheit.