Steuerliche Aspekte bei der Gründung einer Architektenkanzlei

25.03.2024

    Die Gründung einer Architektenkanzlei ist ein aufregender Schritt für Architekten, die ihre Visionen in die Realität umsetzen möchten. Doch neben den kreativen und geschäftlichen Aspekten gibt es auch einige wichtige steuerliche Überlegungen, die bei der Gründung einer solchen Kanzlei berücksichtigt werden müssen. 

    1. Wahl der Rechtsform:

    Die Wahl der richtigen Rechtsform ist von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg Ihrer Architektenkanzlei und hat auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation. Es gibt verschiedene Rechtsformen, aus denen Sie wählen können, darunter die Einzelunternehmung, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die GmbH oder die GmbH & Co. KG.

    Einzelunternehmung: Wenn Sie Ihre Architektenkanzlei als Einzelunternehmer gründen, haben Sie die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen. Sie sind alleiniger Entscheidungsträger und haften persönlich für alle Verbindlichkeiten. Steuerlich gesehen unterliegen Sie der Einkommensteuer und müssen Ihre Gewinne in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die Gründung einer GbR ermöglicht es Ihnen, Ihr Unternehmen mit anderen Architekten zu teilen. Diese Form der Partnerschaft bietet eine gewisse Flexibilität und erfordert weniger formelle Strukturen als eine GmbH. Steuerlich gesehen werden die Gewinne der GbR auf die Gesellschafter verteilt und in ihren persönlichen Steuererklärungen angegeben.

    GmbH: Die Gründung einer GmbH bietet Ihnen den Vorteil der beschränkten Haftung, was bedeutet, dass Ihr persönliches Vermögen im Falle von Schulden oder Insolvenz des Unternehmens geschützt ist. Steuerlich betrachtet unterliegt eine GmbH der Körperschaftsteuer, und die Gewinne werden auf Unternehmensebene besteuert.

    GmbH & Co. KG: Diese Rechtsform kombiniert die Vorteile einer GmbH (beschränkte Haftung) mit denen einer KG (flexible Beteiligungsstruktur). Die GmbH ist Komplementär und haftet unbeschränkt, während die persönlich haftenden Gesellschafter als Kommanditisten agieren. Auch hier unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer, während die Gewinne der Kommanditisten individuell versteuert werden.

    Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre langfristigen geschäftlichen Ziele, die Haftungsrisiken, die steuerlichen Auswirkungen und die Anforderungen an die Unternehmensführung.

    2. Umsatzsteuerliche Aspekte:

    Die umsatzsteuerlichen Aspekte spielen eine entscheidende Rolle bei der Gründung einer Architektenkanzlei. Als Dienstleister erbringen Architekten in der Regel steuerpflichtige Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen je nach Art der Dienstleistung und der Kunden variieren kann.

    Bei der Abrechnung von Architektenleistungen ist zu unterscheiden, ob diese an private oder gewerbliche Kunden erbracht werden. Dienstleistungen für private Auftraggeber unterliegen in der Regel der vollen Umsatzsteuer, während Leistungen für gewerbliche Kunden unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise der sogenannten Reverse-Charge-Regelung unterliegen können. Dabei schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

    Des Weiteren gibt es bestimmte Leistungen im Bereich der Architektur, die möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierzu zählen beispielsweise Planungs- und Überwachungsleistungen für den öffentlichen Bereich oder bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit der Denkmalpflege. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung genau zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise zu führen.

    3. Betriebsausgaben und Abschreibungsmöglichkeiten:

    Bei der Gründung Ihrer Architektenkanzlei fallen verschiedene Betriebsausgaben an, die steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Ausgaben wie Miete, Büroausstattung und Mitarbeitergehälter, sondern auch andere betriebliche Kosten wie Versicherungsprämien, Fortbildungskosten und Reisekosten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit.

    Es ist wichtig, dass Sie alle Betriebsausgaben ordnungsgemäß dokumentieren und aufzeichnen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Ausgaben berücksichtigen können. Eine gute Buchführung ist entscheidend, um die Höhe Ihrer steuerlichen Belastung zu optimieren und eventuelle Nachfragen seitens der Finanzbehörden zu vermeiden.

    Darüber hinaus können Sie bestimmte Investitionen, wie beispielsweise Büroausstattung, Computer, Software oder Fahrzeuge, über Abschreibungen steuerlich geltend machen. Die Abschreibung ermöglicht es Ihnen, den Wert dieser Investitionen über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuermindernd geltend zu machen. Die genaue Höhe der Abschreibungen und die Dauer der Abschreibung hängen von der Art des investierten Vermögens ab und sollten in Absprache mit Ihrem Steuerberater festgelegt werden.

    Durch die gezielte Nutzung von Betriebsausgaben und Abschreibungsmöglichkeiten können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren und Ihre finanzielle Situation optimieren.

    4. Steuerliche Fördermöglichkeiten:

    Neben den üblichen steuerlichen Verpflichtungen gibt es auch eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, von denen Architekten bei der Gründung ihrer Kanzlei profitieren können. Diese Förderungen können sowohl finanzielle Anreize als auch steuerliche Vergünstigungen umfassen und dazu beitragen, die Startphase des Unternehmens zu erleichtern. Einige der relevantesten steuerlichen Fördermöglichkeiten für Architekten sind:

    Investitionsabzugsbetrag: Architekten können einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, um geplante Investitionen in ihre Kanzlei steuerlich zu begünstigen. Dies ermöglicht es, einen Teil der Anschaffungskosten für neue Maschinen, Geräte oder andere betriebliche Mittel bereits im Vorfeld steuermindernd geltend zu machen.

    Förderprogramme für Existenzgründer: Je nach Standort und Gründungskonzept können Existenzgründer von regionalen Förderprogrammen profitieren. Diese Programme bieten oft finanzielle Unterstützung oder steuerliche Vergünstigungen, um den Aufbau neuer Unternehmen zu erleichtern. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die für Ihre Kanzlei relevanten Fördermöglichkeiten zu identifizieren und zu beantragen.

    Forschungszulage: Architekten, die innovative Projekte oder Forschungsarbeiten durchführen, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Forschungszulage haben. Diese Zulage dient dazu, die Entwicklung neuer Technologien oder Verfahren zu fördern und bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für entsprechende Projekte.

    Steuerliche Entlastungen für gemeinnützige Projekte: Architekten, die sich an gemeinnützigen Bauvorhaben beteiligen, können unter Umständen von steuerlichen Entlastungen profitieren. Dies kann zum Beispiel durch die Möglichkeit zur Spende von Planungsleistungen oder durch steuerliche Vergünstigungen für Spenden an gemeinnützige Organisationen erfolgen.

    Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen steuerlichen Fördermöglichkeiten zu informieren und diese in die Planung der Kanzleigründung einzubeziehen.

    5. Steuerliche Compliance:

    Eine konsequente Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg Ihrer Architektenkanzlei. Hierbei geht es nicht nur um die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen, sondern auch um die genaue Erfassung und Dokumentation aller geschäftlichen Transaktionen. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist unerlässlich, um bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

    Darüber hinaus sollten Sie stets über aktuelle steuerliche Entwicklungen und Gesetzesänderungen informiert sein, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten. Ein erfahrener Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, auf dem neuesten Stand zu bleiben und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets den geltenden steuerlichen Bestimmungen entspricht.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt der steuerlichen Compliance ist die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben. Dazu zählen neben der Umsatzsteuer auch die Lohnsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Durch eine rechtzeitige und korrekte Abführung dieser Steuern können Sie nicht nur finanzielle Bußgelder vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Finanzbehörden in Ihr Unternehmen stärken.

    Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist es auch wichtig, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Steuerlast Ihres Unternehmens zu minimieren. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, legale Gestaltungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren und Ihr Unternehmen finanziell zu stärken.

    Insgesamt ist die steuerliche Compliance ein integraler Bestandteil eines erfolgreichen Unternehmens. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters wie der EGIDO Steuerberatungsgesellschaft mbH können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle steuerlichen Vorschriften einhält und gleichzeitig steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzt, um finanzielle Risiken zu minimieren und langfristigen Erfolg zu sichern.

    Ansprechpartner

    Eike J. Giersdorf
    Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
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