Gewerblichkeit oder Freiberuflichkeit in der Pflegebranche

25.03.2024

    In der Pflegebranche gibt es eine Vielzahl von Fachkräften, die täglich einen unermüdlichen Beitrag zum Wohlbefinden unserer Gesellschaft leisten. Doch für Pflegekräfte stellt sich oft die Frage: Bin ich gewerblich tätig oder übe ich einen freiberuflichen Beruf aus? Diese Unterscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und andere rechtliche Aspekte haben. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und beleuchten, was für Pflegekräfte in Deutschland gilt.

    Gewerbliche Tätigkeit in der Pflege

    Eine gewerbliche Tätigkeit kann in der Pflegebranche vielfältige Formen annehmen. Neben den klassischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten können auch Unternehmen, die Pflegeprodukte oder -technologien herstellen und vertreiben, als gewerblich eingestuft werden.

    Für Pflegekräfte, die in einer gewerblichen Umgebung arbeiten, können die Arbeitsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich sein. So unterliegen sie oft den Vorgaben und Richtlinien des Arbeitgebers oder der Geschäftsführung, was ihre Arbeitssituation und ihren Handlungsspielraum beeinflussen kann.

    Die Pflegekräfte, die in Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen oder ambulanten Pflegediensten angestellt sind, erbringen ihre Dienstleistungen in der Regel gegen Entgelt und sind dabei den betrieblichen Abläufen und Anweisungen der Vorgesetzten unterworfen. Sie arbeiten im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisses und erhalten dafür ein Gehalt oder eine Vergütung.

    Darüber hinaus gibt es auch Pflegekräfte, die ihre eigenen Pflegedienste betreiben und als selbstständige Unternehmer agieren. Diese können beispielsweise ambulante Pflegeleistungen direkt an Patienten zu Hause erbringen oder Pflegepersonal an andere Pflegeeinrichtungen vermitteln. Als Unternehmer tragen sie die Verantwortung für die Organisation ihres Betriebs, die Kundenakquise und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

    Unabhängig von der Form der gewerblichen Tätigkeit in der Pflegebranche ist es für Pflegekräfte entscheidend, sich über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Unternehmer im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren und ihre beruflichen Interessen zu schützen.

    Freiberufliche Tätigkeit in der Pflege

    Freiberufliche Tätigkeiten in der Pflegebranche sind vielfältig und reichen über klassische Pflegeaufgaben hinaus. Pflegekräfte können ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen auch in Beratungs- und Schulungstätigkeiten einbringen. Zum Beispiel bieten sie Schulungen für pflegende Angehörige an, unterstützen bei der Pflegeplanung und -organisation oder fungieren als Gutachter für Pflegebedürftigkeit.

    Ein weiteres wichtiges Feld freiberuflicher Tätigkeit in der Pflege ist die Pflegeberatung. Hier unterstützen Pflegefachkräfte Patienten und ihre Familien bei der Auswahl von Pflegeleistungen, informieren über rechtliche und finanzielle Fragen im Zusammenhang mit der Pflege und helfen bei der Koordination von Pflegemaßnahmen.

    Auch die Pflegegutachtertätigkeit ist eine typische freiberufliche Aufgabe in der Pflegebranche. Pflegegutachter erstellen Gutachten über den Pflegebedarf von Patienten, beurteilen die Pflegesituation vor Ort und geben Empfehlungen für die weitere Versorgung. Diese Gutachten sind oft entscheidend für die Zuteilung von Pflegeleistungen und können einen großen Einfluss auf das Leben der Betroffenen haben.

    Freiberufliche Pflegekräfte arbeiten in der Regel selbstständig und sind nicht an feste Arbeitszeiten oder -orte gebunden. Sie können ihre Dienstleistungen flexibel an die Bedürfnisse ihrer Kunden anpassen und haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Fachgebiete zu spezialisieren. Diese Flexibilität und Spezialisierung sind oft ausschlaggebend für den Erfolg freiberuflicher Pflegekräfte und tragen dazu bei, dass sie sich in einem zunehmend anspruchsvollen und wettbewerbsorientierten Markt behaupten können.

    Steuerliche Unterschiede und rechtliche Aspekte

    Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit hat nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche Auswirkungen, die für Pflegekräfte von großer Bedeutung sind.

    Steuerliche Aspekte:

    • Gewerbesteuer: Gewerbliche Unternehmen, wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, unterliegen der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag des Unternehmens ab und kann je nach Kommune unterschiedlich ausfallen.
    • Einkommensteuer: Sowohl gewerblich als auch freiberuflich tätige Pflegekräfte müssen Einkommensteuer auf ihre Einnahmen zahlen. Dabei gelten jedoch unterschiedliche steuerliche Regelungen, insbesondere bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der Abzugsmöglichkeiten für betriebliche Ausgaben.
    • Umsatzsteuer: Gewerbliche Tätigkeiten in der Pflegebranche sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, während freiberufliche Leistungen in vielen Fällen von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Unterscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Preisgestaltung und die Wettbewerbsfähigkeit haben.
    • Sozialversicherungsbeiträge: Selbstständige Pflegekräfte müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen, während Arbeitnehmer in gewerblichen Pflegeunternehmen in der Regel von ihren Arbeitgebern abgeführt werden.

    Rechtliche Aspekte:

    • Haftung: Gewerblich tätige Pflegeunternehmen tragen in der Regel eine umfassende Haftung für ihre Tätigkeiten, während freiberuflich tätige Pflegekräfte in vielen Fällen eine beschränkte Haftung haben können, insbesondere wenn sie als Einzelunternehmer oder in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig sind.
    • Berufsrechtliche Regelungen: Sowohl gewerblich als auch freiberuflich tätige Pflegekräfte unterliegen berufsrechtlichen Regelungen, die sicherstellen sollen, dass sie die erforderlichen Qualifikationen und Standards erfüllen. Diese Regelungen können je nach Bundesland und Berufsgruppe variieren und beinhalten oft Weiterbildungs- und Fortbildungsverpflichtungen.
    • Vertragsrechtliche Aspekte: Gewerbliche und freiberufliche Pflegekräfte können unterschiedliche Vertragsbeziehungen eingehen, sei es mit ihren Kunden, Arbeitgebern oder Kooperationspartnern. Es ist wichtig, dass diese Verträge klar und eindeutig formuliert sind und die rechtlichen und finanziellen Interessen aller Parteien berücksichtigen.

    Für Pflegekräfte ist es daher wichtig, die eigenen Tätigkeiten genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Vorschriften einhalten und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.

    Unsere Verpflichtung gegenüber der Pflegebranche: Expertise, Individualität und Transparenz

    Die EGIDO Steuerberatungsgesellschaft mbH versteht die einzigartigen Herausforderungen, denen sich Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen in der komplexen steuerlichen Landschaft gegenübersehen. Unsere Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Branchen, darunter auch die Pflegebranche, und wir sind bestens vertraut mit den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten dieses Bereichs.

    Unser Team aus hochqualifizierten Steuerberatern verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie bei allen steuerlichen Fragen und Anliegen professionell zu unterstützen. Wir bieten eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, die von der steuerlichen Beratung und Planung über die Erstellung von Steuererklärungen bis hin zur Vertretung gegenüber Finanzbehörden reichen.

    Was uns von anderen Steuerberatungsgesellschaften abhebt, ist unsere persönliche Betreuung und unser Engagement für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Situation genau zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, und wir setzen alles daran, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche steuerliche Unterstützung erhalten.

    Darüber hinaus legen wir großen Wert auf Transparenz und Kommunikation. Wir erklären komplexe steuerliche Sachverhalte verständlich und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den steuerlichen Dschungel zu führen. Mit uns als Partner können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in guten Händen sind, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

    Ansprechpartner

    Eike J. Giersdorf
    Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
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