Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer UG zu einer GmbH

25.03.2024

Die Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch eine Kapitalerhöhung ist ein bedeutender Schritt für Unternehmen, der eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordert. In diesem Blogbeitrag werden die handelsrechtlichen Aspekte einer solchen Umwandlung und die Unterstützung durch EGIDO beleuchtet.

Die Relevanz des Handelsrechts:
Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre geschäftlichen Aktivitäten. Bei einer Kapitalerhöhung von UG zu GmbH spielen insbesondere die Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) eine zentrale Rolle, die die Gründung und Umstrukturierung von GmbHs regeln.

Die Bedeutung von Paragraphen im GmbHG:
Einige der wichtigsten Paragraphen des GmbH-Gesetzes, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung relevant sind, umfassen:

§ 5 GmbHG - Mindestkapital: Dieser Paragraph legt fest, dass das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen muss. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist es wichtig sicherzustellen, dass dieses Mindestkapital eingehalten wird.

§ 53 GmbHG - Beschlussfassung über Kapitalerhöhung: Hier werden die rechtlichen Anforderungen für die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung festgelegt. Dies umfasst die erforderliche Mehrheit der Gesellschafter sowie die Form und den Inhalt des Beschlusses.

§ 54 GmbHG - Durchführung der Kapitalerhöhung: Dieser Paragraph regelt die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister sowie die Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachungen.

§ 55 GmbHG - Einlageprüfung: Gemäß diesem Paragraphen müssen die Einlagen der Gesellschafter bei einer Kapitalerhöhung geprüft und bestätigt werden. Dies dient der Sicherstellung, dass das erhöhte Stammkapital tatsächlich vorhanden ist.

Die Rolle von EGIDO:
EGIDO bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei allen handelsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung von UG zu GmbH. Ihre Dienstleistungen umfassen:

Rechtsberatung: Die kooperierenden Rechtsanwälte von EGIDO unterstützen Unternehmen bei der Ausarbeitung von Gesellschafterbeschlüssen gemäß den Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Handelsregisteranmeldung: EGIDO kümmert sich um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister und der Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachungen und stellt den Kontakt zu den Notaren her.
Einlageprüfung: Die Wirtschaftsprüfer von EGIDO führen eine umfassende Prüfung der Einlagen durch, um die rechtliche Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Kapitalerhöhung zu gewährleisten.

Die handelsrechtlichen Aspekte einer Kapitalerhöhung von UG zu GmbH sind vielschichtig und erfordern eine fundierte Kenntnis der entsprechenden Paragraphen im GmbH-Gesetz. EGIDO bietet Unternehmen kompetente Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Umwandlung, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten.

Ansprechpartner

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
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